Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner sein - beide dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandeln - oder ein Pädagoge, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut). Alle drei haben zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen. 

Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen. 

 

Unter "Psychotherapie" versteht man die Diagnostik, Behandlung und Linderung psychischer Störungen. Als Psychotherapeut können folgende Berufsgruppen zugelassen werden:

Um als Psychotherapeut arbeiten zu dürfen, ist ein abgeschlossenes Studium im Fach Medizin oder Psychologie beziehungsweise eine Ausbildung als Heilpraktiker und eine anschließende Zusatzausbildung notwendig. Ein Psychologe oder auch ein Psychiater ist also nicht automatisch Psychotherapeut! Die Bezeichnung des Psychotherapeuten sowie des Psychologischen Psychotherapeuten (im Gegensatz zu dem Begriff der "Psychotherapie") ist geschützt. Dies gilt nicht für die Bezeichnung "Psychologischer Berater", die zwar oft psychotherapeutische Methoden verwenden, aber keine Diagnostik und Therapie psychischer Störungen vornehmen dürfen. Man unterscheidet verschiedene Arten der Psychotherapie, von denen die Folgenden wissenschaftlich anerkannt und von den Krankenkassen zugelassen sind:

Als Verhaltenstherapie bezeichnet man eine Form der Psychotherapie, die wiederum bestimmte Unterarten umfasst. Zentrum der Verhaltenstherapie ist die Überlegung, den Patienten bei der Selbstheilung zu unterstützen. Dabei wird das Problemverhalten als Ergebnis von Lernprozessen gesehen, die dem Patienten nur bewusst gemacht und für die Alternativverhalten erlernt werden muss.

Die Idee hinter der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist der hinter der Psychoanalyse sehr ähnlich. Durch Modifikationen in der Dauer, dem Ablauf, eine stärkeren Fokussierung auf die Problematik an sich sowie einem stärkeren Augenmerk auf die Ablösung des Patienten vom Therapeuten nach der Therapie ergeben sich jedoch deutliche Unterschiede. Ein Verfahren, das zwar ebenfalls der Gruppe der psychotherapeutischen Verfahren zuzurechnen ist, jedoch nicht - im Behandlungsfall - von den Krankenkassen übernommen wird, ist die sogenannte systemische Therapie.



  Studium Zusatz- qualifikation Geschützte Bezeichnung Schwerpunkt Kostenübernahme durch Kassen
Psychiater Medizin Ja (Psychiatrie) Ja Behandlung mit Medikamenten Ja
Facharzt für Psychotherapie Medizin Ja (Psychotherapie) Ja Arzt und Psychotherapeut Ja
Psychologischer Psychotherapeut Psychologie Ja (Psychotherapie) Ja Psychotherapie Ja
Heilpraktiker für Psychotherapie Nicht zwingend Prüfung durch Amtsarzt Ja Psychotherapie mit Zusatz- versicherung
Psychologe Psychologie Nicht zwingend Ja Beratungsstellen, Schule, Polizei etc. Nein
Psychologischer Berater, Lebensberater, Coach, Trainer Nicht zwingend Nicht zwingend Nein, jeder kann sich so nennen nur Beratung (ohne Therapie und Diagnose) Nein