Psychiater sind Ärzte, die sich auf die Behandlung psychischer Störungen und Erkrankungen spezialisiert haben. Im Gegensatz zu Psychologen haben sie also ein Medizinstudium (und nicht etwa ein Psychologiestudium) absolviert. Etwas verwirrend in Deutschland sind dabei die verschiedenen Berufsbezeichnungen und Sonderformen. So ist ein Facharzt für Nervenheilkunde sowohl auf psychiatrische wie auch neurologische Störungen spezialisiert. Ein Facharzt für Psychotherapeutische Medizin dagegen eher auf psychosomatische Erkrankungen.

Psychiater sind zumeist entweder in einer eigenen Praxis oder Praxisgemeinschaft, in einer Klinik oder aber in einer zumeist an eine psychiatrische Klinik angeschlossene Ambulanz oder Tagesklinik beschäftigt. Eine besondere Form der psychiatrischen Tätigkeit stellt die Arbeit im sozialpsychiatrischen Dienst der Gesundheitsämter dar.

In aller Regel wird man mit der Arztpraxis telefonisch einen Termin absprechen oder bei ganz akuten Problemen eine sofortige Krisenintervention vereinbaren.

In der ärztlichen Praxis wird man dann in einer möglichst entspannten Atmosphäre dem Arzt auf einem Stuhl gegenüber sitzen. Zumeist wird das Erstgespräch allein mit dem Patienten geführt und über das Gesprochene strengste Vertraulichkeit vereinbart. Es kann dann sinnvoll sein, auch von Angehörigen eine Schilderung der Problematik einzuholen.

Je nach ärztlicher Praxis und individueller Problematik kann ein solcher Arztkontakt sehr kurz (10-20 Minuten) oder aber auch länger dauern. Als Ergebnis wird der Arzt in aller Regel zwar noch keine Diagnose stellen (können), es sollte aber mit dem Patienten eine Planung für das weitere Vorgehen und Hilfsmöglichkeiten im Falle einer weiteren Verschlechterung besprochen werden (Krisenplan).

Dies kann im Einzelfall auch eine medikamentöse Akuttherapie einschliessen.

Für den Fall schwerwiegender Einschränkungen der Alltagsfähigkeit (z.B. starke Denkzerfahrenheit und Desorganisation, schwerste Depressionen) wird ggf. auch eine stationäre Behandlung zur Bewältigung der Krise vorgeschlagen werden. Allerdings in aller Regel auf freiwilliger Basis.

Eine Behandlung gegen den erklärten Willen des Patienten ist nur in ausgesprochenen Notsituationen möglich und sollte, soweit irgend möglich, natürlich vermieden werden. Dies wird nur dann erfolgen, wenn der Patient (z.B. aufgrund einer schweren Einschränkung seiner Urteilsfähigkeit bei einer Demenzerkrankung oder schweren Psychose) dazu nicht mehr in der Lage ist UND eine akute und konkrete Gefährdung für sich oder andere Menschen besteht.

 

 

  Studium Zusatz- qualifikation Geschützte Bezeichnung Schwerpunkt Kostenübernahme durch Kassen
Psychiater Medizin Ja (Psychiatrie) Ja Behandlung mit Medikamenten Ja
Facharzt für Psychotherapie Medizin Ja (Psychotherapie) Ja Arzt und Psychotherapeut Ja
Psychologischer Psychotherapeut Psychologie Ja (Psychotherapie) Ja Psychotherapie Ja
Heilpraktiker für Psychotherapie Nicht zwingend Prüfung durch Amtsarzt Ja Psychotherapie mit Zusatz- versicherung
Psychologe Psychologie Nicht zwingend Ja Beratungsstellen, Schule, Polizei etc. Nein
Psychologischer Berater, Lebensberater, Coach, Trainer Nicht zwingend Nicht zwingend Nein, jeder kann sich so nennen nur Beratung (ohne Therapie und Diagnose) Nein