Hochschulabsolvent, der das Fach Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. 

Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann. 

Im Hauptstudium kann sich der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische Psychologie und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei erarbeitet sich der angehende Psychologe umfassende Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie. Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine dreijährige ganztägige oder eine fünfjährige berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe erhält die staatliche Berufszulassung (Approbation) als 

"Psychologischer Psychotherapeut". 

Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein anderer. Er unterstützt den Patienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen. 

 

 

  Studium Zusatz- qualifikation Geschützte Bezeichnung Schwerpunkt Kostenübernahme durch Kassen
Psychiater Medizin Ja (Psychiatrie) Ja Behandlung mit Medikamenten Ja
Facharzt für Psychotherapie Medizin Ja (Psychotherapie) Ja Arzt und Psychotherapeut Ja
Psychologischer Psychotherapeut Psychologie Ja (Psychotherapie) Ja Psychotherapie Ja
Heilpraktiker für Psychotherapie Nicht zwingend Prüfung durch Amtsarzt Ja Psychotherapie mit Zusatz- versicherung
Psychologe Psychologie Nicht zwingend Ja Beratungsstellen, Schule, Polizei etc. Nein
Psychologischer Berater, Lebensberater, Coach, Trainer Nicht zwingend Nicht zwingend Nein, jeder kann sich so nennen nur Beratung (ohne Therapie und Diagnose) Nein